- Emissionskontrolle
- Mittel der ⇡ Kreditpolitik, speziell der Kapitalmarktpolitik. E. bedient sich der Emissionssperre, wenn eine Schonung des Emissionsmarktes erforderlich scheint, oder des Genehmigungszwanges, wenn eine Kapitallenkung für wünschenswert gehalten wird.- In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine E. für Inhaber- und Orderschuldverschreibungen gemäß § 795 BGB und Gesetz vom 26.6.1954 (BGBl I 147), dagegen nicht mehr für ⇡ Aktien.
Lexikon der Economics. 2013.